Der Projektbeirat
Der Projektbeirat sichtet die Projektanträge aller Antragsteller, orientiert sich bei der Bewertung an den von der Mitgliederversammlung am 17. April 2004 vorgeschlagenen und mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abgestimmten Kriterien und gibt eine Empfehlung an den Vorstand der Aidshilfe NRW.
Wenn das Gesamt-Antragsvolumen höher ist als die zu vergebenden Mittel, erstellt der Projektbeirat eine Prioritätenliste. Insbesondere gibt der Projektbeirat auch eine Empfehlung zur Gewichtung der verschiedenen Förderbereiche im Rahmenantrag der Aidshilfe NRW – unter Berücksichtigung der epidemiologischen, medizinischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in NRW.
Der Beirat wird vom Vorstand aus dem von den Mitgliedsorganisationen vorgeschlagenen Personenkreis für das jeweilige Förderverfahren berufen. Bei der Berufung dieses Beirats sollen regionale Aspekte (ländlicher Raum, Mittelzentren, Ballungszentren) sowie die Verteilung auf Frauen, Schwule und ggf. Personengruppen in besonderen HIV-relevanten Lebenssituationen berücksichtigt werden. Darüber hinaus beruft der Vorstand zwei externe Beiratsmitglieder. Der Projektbeirat soll in seiner Größe so bemessen sein, dass er arbeitsfähig ist. Er besteht in der Regel aus sechs Mitgliedern.