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Allgemeine Projektkriterien und Rahmenbedingungen

Projektcharakter
Die Maßnahmen müssen einen überschaubaren und abgeschlossenen Projektzeitraum von 12 bis max. 36 Monaten beschreiben.

Landesbezug
Die Aufgabenstellung muss so gewählt sein, dass das besondere Landesinteresse und die fachliche Einbindung in die gemeinsamen Arbeitsansätze der AIDS-Hilfe NRW deutlich wird. Die Einbindung in bestehende Vernetzungs- und Organisati-onsstrukturen auf Landesebene ist Fördervoraussetzung.

Innovations- oder Modellcharakter (inhaltlich und/oder strukturell)
Die Maßnahmen lassen erkennen, dass die Bearbeitung neuer Arbeitsfelder und auch die Kreativität, mit der an bekannte Fragestellungen herangegangen wird, ein entsprechendes Gewicht erhalten.

Nachweis über aktives Bemühen um Alternativfinanzierung (z.B. durch die Kommune)
Besonders anschlussfinanzierte Projekte – sog. Folgeprojekte – müssen einen Nachweis über den Versuch der Sicherstellung von Alternativfinanzierungen erbringen. Das Land NRW will mit den ZSP-Finanzierungen besonders Modellprojekte anstoßen bzw. ermöglichen, die entsprechend in eine andere Finanzierung übergehen sollen.

Überregional vernetzend
Um die fachliche Zusammenarbeit und Kooperation zu fördern und Synergieeffekte zu erschließen sind Maßnahmen, die Arbeitsfelder mit Kooperationspartnern in mehreren Regionen gemeinschaftlich umsetzen, besonders förderwürdig.

Selbsthilfe und ehrenamtliche Arbeit
Die Einbindung ehrenamtlicher bzw. selbsthilfebezogener Arbeitsansätze ist – so möglich – integraler Bestandteil der Maßnahme.

Projektevaluation
Die (Selbst-)Evaluation der Maßnahme ist in angemessener und geeigneter Weise zu berücksichtigen.

Fachliche Abstimmung
Alle Erst- und Folgeanträge müssen mit den entsprechenden Fachbereichen der Landesgeschäftsstelle der AIDS-Hilfe NRW fachlich abgestimmt und - wenn vorhanden - von den zuständigen Landesarbeitsgemeinschaften kollegial beraten werden. Dies dient der Qualitätsentwicklung und fördert die Transparenz.

Der ausführliche Beschluss der Mitgliederversammlung der AIDS-Hilfe NRW e.V. vom 17. April 2004 kann bei Marcel Dams in der LGS angefordert werden.

Grundsätzliche Rahmenbedingungen
Förderfähige ZSP-Maßnahmen müssen an dem Gesundheitsbegriff der WHO, dem Konzept der strukturellen Prävention und der Lebensstilakzeptanz ausgerichtet sein. Grundsätzlich förderfähig sind:

1. regionale und landesweite Maßnahmen für folgende Zielgruppen

2. landesweite Maßnahmen


Fachliche Rahmenbedingungen
Die ZSP-Fördermittel ergänzen die Fördermaßnahmen des Landes, die durch die kommunalisierten Landesmittel (Aidshilfe, Youthwork) ermöglicht werden, und sind fachlich abgegrenzt zu den Aufgaben / der Förderung des Bundes (z.B. BZgA-Maßnahmen, Projekte der Deutschen AIDS-Hilfe) und anderer Institutionen. Einen Schwerpunkt der ZSP-Förderung bilden personalkommunikative Präventionsmaßnahmen.

Strukturelle Rahmenbedingungen
Maßnahmen, die insbesondere die Kooperation und Vernetzung zwischen unterschiedlichen Projektträgern in einem Arbeitsgebiet unterstützen, sind besonders förderwürdig.

Epidemiologische, medizinische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen und deren künftige Entwicklungen
Art und Umfang der Förderung - insbesondere die Gewichtung der oben genannten Förderbereiche im Rahmenantrag der AIDS-Hilfe NRW – erfolgen unter Berücksichtigung der epidemiologischen, medizinischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Trends in NRW. Einbezogen werden hierbei auch die Rückmeldungen der regionalen Mitgliedsorganisationen sowie der Zielgruppen.

Finanzielle Rahmenbedingungen
Art und Umfang der Förderung erfolgen unter Berücksichtigung der vom Land NRW zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.